Sturmgewehr Schwarz 71 cm lang M118 inkl. 144 Schuss-Munition

2-tlg. Kostüm-Zubehör: 8-Schuss-Ring-Gewehr und 144 Schuss-Munition


Artikelnummer KS415-k
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Sturmgewehr Schwarz 71 cm lang M118 inkl. 144 Schuss-Munition

Mit diesem beeindruckenden Spielzeug-Sturmgewehr M118 in klassischem Schwarz sind Sie bestens ausgerüstet für jedes Abenteuer! Ob für packende Rollenspiele, Karneval, Fasching oder Mottopartys – dieses Gewehr lässt die Herzen von kleinen und großen Actionfans höher schlagen.

Das Sturmgewehr, stolze 71 Zentimeter lang, überzeugt nicht nur durch sein authentisches Design, sondern auch durch seine hochwertige Verarbeitung. Hergestellt in der EU, kombiniert es robusten Kunststoff mit einem Metallgehäuse aus Druckguss, was für Stabilität und eine lange Lebensdauer sorgt. Der schwarze Griff liegt gut in der Hand und der mitgelieferte Schultergurt macht das Tragen besonders komfortabel, sodass Sie jederzeit bereit sind, in die Action einzutauchen.
Im Lieferumfang ist ein Blister mit 18 Munitionsringen a acht Schuss - insgesamt also 144 Schuss. Qualitativ hochwertige Spielzeug-Munition made in Germany! Ungefährlich, erzeugt lediglich einen lauten Knall. 

Egal, ob Sie als furchtloser Gangster, Mafia-Boss oder als mutiger Held in die Faschings- oder Karnevalsschlacht ziehen – mit dem M118 Sturmgewehr sind Sie bestens gerüstet, um sich in Szene zu setzen.

Weitere Spielzeug-Waffen und passende Kostüme finden Sie ganz einfach in unserem Onlineshop! So steht Ihrem nächsten Abenteuer nichts mehr im Weg.

Einheitsgröße (71 cm | Gewicht 1020 g)
Lieferung: 2-tlg. Sturmgewehr mit Tragegurt und Blisterkarte mit 144 Schuss (8-Schuss-Ringe-Munition)

Material: Munition Kunststoff | Spielzeug-Gewehr Druckguss-Metall, Plastik

Achtung! Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Enthält verschluckbare Kleinteile, Erstickungs- und Strangulationsgefahr. Von Feuer fernhalten. Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen. Nicht in Räumen und nicht in Augen- und Ohrnähe abschießen. Missbrauch kann zu Ohrschäden führen. 

Hinweis: Nach § 42a Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit angezeigt oder getragen werden. Anscheinswaffe ist ein Begriff aus dem Waffenrecht. Damit werden Gegenstände bezeichnet, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen. Verwendung im privaten Raum empfohlen.